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   OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06 (1)   

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OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06 (1) (https://dejure.org/2007,4852)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.01.2007 - 3 W 15/06 (1) (https://dejure.org/2007,4852)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 3 W 15/06 (1) (https://dejure.org/2007,4852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittanfechtung gegen die Genehmigung zur Errichtung einer Filialapotheke einer niederländischen Kapitalgesellschaft; Zulassungsvoraussetzungen für eine Apothekenbetriebserlaubnis; Umfang der notwendigen Anwendung nationalen Rechts unter Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 43; ; EG-Vertrag Art. 48; ; ApoG § 7

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    DocMorris Niederlassung darf wieder öffnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filialapotheke der DocMorris NV hat wieder geöffnet (RA Thomas J. Diekmann / RA Fabienne Reinhardt; WRP 2007, S. 407)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (71)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-140/03

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 43

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 21.4.2005 Rs. C-140/03 -, Kommission/ Griechenland, Sg. 2005, I - 3177 (Optikerentscheidung) die auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar sei, ausgeführt, dass den berechtigten Gesundheitsinteressen im Falle von Optikergeschäften auch durch die Pflicht, einen qualifizierten Optiker in jedem Geschäft anzustellen, genüge getan werden könne.

    Mit seinem Optikerurteil vom 21.4.2005 hat der EuGH - allein - am ausschlaggebenden Maßstab der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des griechischen Fremd- und Mehrbesitzverbots für Optikergeschäfte geprüft EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, zitiert nach Juris sowie zur weiteren Auslegung Schlussanträge des Generalanwalts in diesem Fall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, zitiert nach Juris, im Folgenden als Schlussanträge des Generalanwalts bezeichnet.

    Wie der Generalanwalt herausgearbeitet hat, liegt es in der Logik der dargestellten rechtlichen Regelung der persönlichen Leitung, dass nur Formen der Personalgesellschaft zugelassen werden Generalanwalt, Schlussanträge zum Optikerurteil vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 51.

    Unterschieden wird deshalb in den Geschäften ein interner und externer Bereich Schlussanträge des Generalanwalt vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 34.

    Das Fremdbesitzverbot vermischt den internen Bereich der Inhaberschaft mit dem externen Bereich der angebotenen Dienstleistungen Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 55.

    Wesentlich ist, dass die Vermischung der beiden Bereiche im Fremdbesitzverbot zum Nachteil der im Vertrag vorgesehenen Grundfreiheit erfolgt Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 55.

    Trennt man dagegen die beiden Bereiche der Patientenbeziehung und der Eigentumsform, so hätte dies bei der Prüfung des Übermaßverbotes weniger schwerwiegende Folgen für die gemeinschaftsrechtliche Freiheit Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -.

    Er hat die griechische Regel "ein Fachmann pro Betrieb" mit der deutschen Regel "ein Apotheker in seiner Apotheke" verglichen Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 - Rn. 27 in Verbindung mit der Anmerkung 12 im Anhang.

    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des EuGH im Optikerurteil genügt es, dass das "Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit" durch das Erfordernis, dass in jedem Optikergeschäft als Arbeitnehmer oder als Gesellschafter diplomierte Optiker anwesend sein müssen, erreicht werden kann EuGH, Optikerurteil vom 21.4.2005 - C-140/03 - Rn. 35.

    Das Optikerurteil des EuGH beruht auf den ausführlicher begründeten Schlussanträgen des Generalanwalts; danach kommt es beim Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht so sehr darauf an, wer das Geschäft leitet, als vielmehr darauf, dass der Kunde, wenn der Kauf eines Optikerartikels ansteht, von qualifiziertem Personal bedient wird EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 41.

    Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gesundheitsgefahren geht der Generalanwalt darauf ein, ob sich ein Fachmann ununterbrochen in der Nähe des Patienten oder Kunden aufhalten muss; eine ununterbrochene Anwesenheitspflicht verneint der Generalanwalt sowohl für Ärzte als auch für Augenoptiker und sieht dabei "keine Schwierigkeiten", die Präsenzrechtsprechung für Ärzte auf Augenoptiker zu übertragen Generalanwalt, Schlussanträge im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37; bei der übertragenen Präsenzrechtsprechung für Ärzte handelt es sich um das Urteil des EuGH vom 16.6.1992 - C-351/90 -, in dem der EuGH die luxemburgische Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Ärzte verwirft, wonach ein Arzt nur in einer Praxis tätig sein darf.

    Das strukturgleich griechische Fremdbesitzverbot war von der Regierung wie folgt gerechtfertigt worden (Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 29): Nach Ansicht der beklagten Regierung soll die streitige rechtliche Regelung das persönliche Vertrauensverhältnis im Bereich des Handelns mit Optikartikeln erhalten sowie die absolute Verantwortlichkeit des diplomierten Fachmanns, der seinerseits Inhaber des Geschäfts ist, gewährleisten.

    Zur Gewährleistung der Verantwortlichkeit hält es der EuGH in seinem bereits entschiedenen Optikerurteil für ausreichend, dass diplomierte Optiker als Arbeitnehmer anwesend sein müssen und außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben wird EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 - Rn. 35.

    Diese wohl realistische Betrachtungsweise stellt auch der Generalanwalt für den Fachmann im Gesundheitswesen an Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    So vergleicht der Generalanwalt unmittelbar die Verantwortlichkeit des Arztes und des Augenoptikers und sieht beide als Fachmann an Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    Bezogen auf die Verantwortlichkeit des Fachmanns mit Blick auf die Nähe zum Patienten sieht der Generalanwalt keine Schwierigkeiten, die EuGH-Rechtsprechung für Ärzte auch auf Augenoptiker zu übertragen Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    Sowohl im Optikerurteil als auch im Gambelliurteil hat der EuGH eine einheitliche Linie Optikerurteil, EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, zitiert nach Juris, sowie Gambelliurteil, Urteil des EuGH, vom 6.11.2003 - C-243/01 -, zitiert nach Juris.

    Im Optikerfall hatte die griechische Regierung argumentiert (Wiedergabe im Urteil des EuGH vom 21.4.2005 - C-140/03 -, Rn. 33), das Fremdbesitzverbot und das Mehrbesitzverbot hielten die Gefahr einer vollständigen Kommerzialisierung der Geschäfte für optische Artikel fern.

    Der EuGH hat aber im Optikerurteil der Gefahr der vollständigen Kommerzialisierung keine Bedeutung als Verbotsgrund für die Niederlassungsfreiheit beigemessen und diese Gefahr offenbar nicht einmal als zwingenden Grund des Allgemeininteresses angesehen EuGH, Optikerurteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, Rn. 34-36.

    Anders als im Eilverfahren wird - wie bereits angesprochen - in diesem, da es maßgeblich neben der Frage einer unmittelbaren Anwendung oder (eventuell temporären) Nichtanwendung von Gemeinschaftsrecht durch einen Träger der staatlichen Verwaltung und damit de facto der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht und um die Übertragbarkeit beziehungsweise Auslegung der in dem Optikerurteil des EuGH vom 21.4.2005 - C-140/03 - getroffenen Feststellungen gehen wird, eine entsprechende Vorlage an den EuGH bereits erstinstanzlich erforderlich sein.

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat ferner in seinem Beschluss vom 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273 ff. festgestellt, dass eine Wettbewerbsveränderung durch staatlichen Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG beeinträchtigen kann, wenn sie - wie im für Vertrags- und Krankenhausärzte entschiedenen Fall - im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel in einem gleichfalls staatlich regulierten Markt stehen.

    Angesichts dieser klar umrissenen Voraussetzungen hält es auch der Senat für nicht überzeugend, eine Antragsbefugnis der Antragssteller zu 2) bis 4) - allein - aus der Entscheidung des BVerfG vom 17.8.2004, a.a.O. herzuleiten.

    Zu sehen ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht in der letztgenannten Entscheidung vom 17.8.2004, a.a.O., der Tragweite des Grundrechtsschutzes aus Art. 12 GG eine hohe Bedeutung beigemessen und in weiter verfahrensbezogener Grundrechtsauslegung festgestellt hat, dass die Verwirklichung der Grundrechte des Art. 12 GG eine angemessene Verfahrensgestaltung erfordere, wozu auch gehöre, dass der Zugang zu staatlichen Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werde.

    Im Ausnahmefall umfasst das Grundrecht aus Art. 12 GG den Konkurrentenschutz etwa bei staatlich geplantem Bedarf in einem regulierten Markt wie etwa beim Krankenhausbedarf hierzu BVerfG, Beschluss vom 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273 ff.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Besondere Aussagekraft für den hier zu entscheidenden Fall kommen den vom EuGH in seinem Urteil vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " aufgestellten Grundsätzen zu.

    Vielmehr entspricht es der Rechtsprechung des EuGH, dass dieser prinzipiell von der aktuellen Anwendbarkeit unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und selbst - nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und Gründen der Rechtssicherheit - eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornehmen will, so u.a. etwa EuGH, Urteil vom 16.7.1992 - C-163/90 - Rn. 30 sowie Urteil vom 27.2.1985 - C-112/83 - Rn. 17 für die zeitliche Begrenzung der Ungültigerklärung von Sekundärrechtsakten; eingehend zu zeitlichen Differenzierungen auch Urteil vom 9.9.2003 - C-198/01 - Rn. 55 ff.

    Wie sich aus der Entscheidung des EuGH vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " ergibt, kann sich diese Befugnis der Behörde auch auf komplexe keineswegs evident klärbare Rechtsfragen erstrecken.

    Dies gilt nach der überzeugenden Entscheidung des EuGH vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " auch dann, wenn sich die nationale Behörde die Rechtsüberzeugung bildet, dass ein komplexes gesetzliches System gemeinschaftsrechtswidrig ist wie hier geschehen.

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Auch das Bundesverfassungsgericht ist in seinen Beschlüssen vom 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 - und vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, jeweils zitiert nach Juris sowie etwa auch im Beschluss vom 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, 360 davon ausgegangen, dass eine Vorlagepflicht nach Art. 234 EGV jedenfalls im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich nicht besteht und zwar selbst dann nicht, wenn die (vorläufige) gerichtliche Entscheidung mit keinen weiteren Rechtsmitteln angegriffen werden kann.

    In diesen Fällen, in denen Gültigkeit und Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht, vornehmlich von Grundfreiheiten, in Frage stehen, haben - wie nachfolgend im einzelnen ausgeführt - vielmehr die nationalen Gerichte das Verfahren auszusetzen und ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH einzuleiten, zur Vorlagepflicht im Hauptsacheverfahren, etwa BVerfG, Entscheidung vom 27.4.2005, a.a.O., siehe in diesem Zusammenhang auch Anmerkung Karpenstein zur oben genannten Entscheidung des OVG Münster in DVBl. 2006, S. 1466 f.

    Dies gilt auch im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes, hierzu EuGH, Urteile vom 6.12.2005 - C-453/03 - Rn 103 ff., und vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 18 ff. ; implizit BVerfG, Beschluss vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, zitiert nach Juris.

    Hierbei entscheidend ist der dargelegte Vorrang des Gemeinschaftsrechts, der nicht nur als Interesse des Antragsgegners, sondern insgesamt in die Gewichtung des öffentlichen Interesses aufzunehmen ist, so etwa BVerfG, Beschluss vom 27.4.2004 - 1 BvR 223/05 - zitiert nach Juris zum Vollzugsinteresse im Wettrecht; Kopp, VwGO, 14. Auflage § 80 Rn. 95.

  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Im Falle einer Kollision mit nationalem Recht sind die Gerichte befugt, positiv den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts festzustellen und durch Nichtanwendung der widerstreitenden nationalen Vorschrift im konkreten Fall EuGH in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 19.9.2006 - C-392/04 und - C-422/04 - Rn. 71ff.; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - Pfeiffer u.a. ./. DRK, DVBl. 2005, 35 ff Rn. 110;.; vom 18.4.2002 - C-290/00 - Rn. 31; vom 26.9.2000 - C-262/98 - Rn. 40, vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 ff.; vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Rn. 20; vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O.; siehe etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 AS 02.40041 -, Natur und Recht 2006, 653; OLG München, Urteil vom 26.9.2006 - 5 St RR 115/05 -, NJW 2006, 3588 ff. diesen in vollem Umfang zu verwirklichen, ohne ein gesetzgeberisches oder verfassungsrechtliches Verfahren abzuwarten EuGH, Urteil vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 und vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 13 ff.

    Dies gilt auch im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes, hierzu EuGH, Urteile vom 6.12.2005 - C-453/03 - Rn 103 ff., und vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 18 ff. ; implizit BVerfG, Beschluss vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, zitiert nach Juris.

    Dagegen ist im hier zu entscheidenden einstweiligen Rechtschutzverfahren nach der Rechtsprechung des EuGH die Auffassung des nationalen Gerichts über das Gemeinschaftsrecht zugrunde zu legen, bevor das Ergebnis eines Vorlageverfahrens vorliegt EuGH, Urteil vom 19.6.1990 - C-213/89 -, Rn. 22.

  • EuGH, 08.06.2000 - C-258/98

    Carra u.a.

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Im Falle einer Kollision mit nationalem Recht sind die Gerichte befugt, positiv den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts festzustellen und durch Nichtanwendung der widerstreitenden nationalen Vorschrift im konkreten Fall EuGH in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 19.9.2006 - C-392/04 und - C-422/04 - Rn. 71ff.; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - Pfeiffer u.a. ./. DRK, DVBl. 2005, 35 ff Rn. 110;.; vom 18.4.2002 - C-290/00 - Rn. 31; vom 26.9.2000 - C-262/98 - Rn. 40, vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 ff.; vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Rn. 20; vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O.; siehe etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 AS 02.40041 -, Natur und Recht 2006, 653; OLG München, Urteil vom 26.9.2006 - 5 St RR 115/05 -, NJW 2006, 3588 ff. diesen in vollem Umfang zu verwirklichen, ohne ein gesetzgeberisches oder verfassungsrechtliches Verfahren abzuwarten EuGH, Urteil vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 und vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 13 ff.

    Nach dem bereits genannten Urteil des EuGH vom 8.6.2000, a.a.O., Rn. 16 hat das nationale Gericht das vorrangige Gemeinschaftsrecht sofort anzuwenden, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch ein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste.

    Dieser Vorrang gebietet es, wesentliches und unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht wie hier die Grundfreiheit nach den Artikeln 43, 48 EGV umfassend und umgehend, ohne gesetzgeberische oder verfassungsrechtliche Verfahren abzuwarten, so EuGH, Urteile vom 9.6.2005 - C-211/03 - Rn. 77 ff. und vom 8.6.2000, a.a.O., Rn. 16 zu verwirklichen.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    In weiteren Entscheidungen vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, NJW 2006, 3701 und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 f. hat es gerade bei der Anordnung des Sofortvollzugs betont, dass effektiver Rechtsschutz auch die Aufgabe habe, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten könnten, so weit wie möglich auszuschließen.

    Im Grundsatz gibt es - auch unabhängig von der Dauer der eigenen Berufsausübung als Lebensgrundlage - kein Grundrecht aus Art. 12 GG auf Erfolg im Wettbewerb, Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten und auf Verhinderung der Berufstätigkeit anderer hierzu BVerfG, Entscheidungen vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, NJW 2006, 3701 ff.; vom 17.12.2002 - 1 BvL 28, 29, 39/95 - E 106, 275 ff.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Sowohl im Optikerurteil als auch im Gambelliurteil hat der EuGH eine einheitliche Linie Optikerurteil, EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, zitiert nach Juris, sowie Gambelliurteil, Urteil des EuGH, vom 6.11.2003 - C-243/01 -, zitiert nach Juris.

    Auf die Kommerzialisierungsgefahr in ihrer zugespitzten Form als kriminelle oder betrügerische Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft ist der EuGH ausdrücklich in dem Gambelliurteil im Zusammenhang mit Sportwetten eingegangen Gambelliurteil, Urteil des EuGH, vom 6.11.2003 - C-243/01 -, Rn. 74.

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Nach dem neueren Rechtsverständnis des EuGH handelt es sich nicht um ein bloßes Diskriminierungsverbot, sondern um eine grundlegende Freiheit EuGH im Fall Kraus, Urteil vom 31.3.1993 - C-19/92 - Rn. 16, zitiert nach Juris; zum älteren Verständnis der Niederlassungsfreiheit lediglich als Diskriminierungsverbot noch EuGH, im Laborfall, Urteil vom 12.2.1987 - 221/85 - zitiert nach Juris.

    EuGH im Fall Kraus, Urteil vom 31.3.1993 - C-19/92 - , Rn. 19.

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Soweit von der Antragstellerin das bei Normkollisionen bestehende Verwerfungsmonopol der Verfassungsgerichte nach Art. 100 GG angesprochen wird, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht über Normkollisionen nationalen Rechts nach dem Maßstab der Verfassung entscheidet und sich nach eigener Rechtsprechung vgl. Entscheidungen vom 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - E 110, 141, 155; vom 31.5.1990 - 2 BvR 12, 13/88 u.a.; E 82, 159 (191), vom 9.6.1971 - 2 BvR 225/69 -, E 31, 145 (174 f.) nicht dazu aufgerufen erachtet, über Fragen der Gültigkeit und Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht im Falle eventueller Kollisionen mit nationalem Recht zu befinden, was wegen der Bindungswirkung des Art. 31 BVerfGG auch problematisch wäre.

    Diesem steht demnach die Kompetenz zu, über Fragen der Auslegung und Gültigkeit von EG-Recht und Reichweite des Vertrags mit innerstaatlicher Verbindlichkeit zu befinden, hierzu BVerfG, Beschluss vom 8.4.1987 - 2 BvR 687/85 -, E 75, 223 ff = DVBL 1988, 38 ff; siehe bereits Entscheidung vom 9.6.1971 - 2 BvR 225/69 -, E 31, 145 ff. = DVBL 1972, 271.

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03

    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst;

  • OVG Saarland, 03.02.2006 - 3 R 7/05

    Abgrenzung Lebensmittel/Arzneimittel; Weihrauchextrakt

  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

  • EuGH, 15.10.1986 - 168/85

    Kommission / Italien

  • EuGH, 18.04.2002 - C-290/00

    Duchon

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06

    Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

  • EuGH, 13.06.2006 - C-173/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT, DASS EIN MITGLIEDSTAAT FÜR SCHÄDEN HAFTET, DIE DEM

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • EuGH, 22.10.1998 - C-10/97

    'IN.CO.GE. ''90'

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 12.07.2001 - C-368/98

    DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN

  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

  • EuGH, 22.05.2003 - C-462/99

    Connect Austria

  • OLG München, 26.09.2006 - 5St RR 115/05

    Strafrechtliche Beurteilung der Vermittlung von Sportwetten nach Großbritannien

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 12.09.2006 - C-300/04

    Eman und Sevinger - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen

  • EuGH, 26.04.1988 - 74/86

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94

    Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

  • EuGH, 26.09.2000 - C-262/97

    Engelbrecht

  • EuGH, 31.05.2005 - C-438/02

    DAS SCHWEDISCHE MONOPOL FÜR DEN EINZELHANDELSVERKAUF VON ARZNEIMITTELN VERSTÖSST

  • EuGH, 22.10.1998 - C-22/97

    IN.CO.GE. 90 - Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • EuGH, 12.02.1987 - 221/85

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 27.02.1985 - 112/83

    Produits de Maïs / Administration des douanes und droits indirects

  • EuGH, 16.06.1992 - C-351/90

    Kommission / Luxemburg

  • OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids;

  • OVG Saarland, 09.12.1991 - 1 R 25/91

    Normverwerfungskompetenz; Kreisrechtsausschuß; Kreisangehörige Gemeinde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2006 - 4 B 898/06

    Überprüfung der Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2006 - 13 B 2057/05

    Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage bezogen auf den Zeitpunkt der

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 AS 02.40041
  • OVG Saarland, 28.05.2001 - 1 N 1/98

    Normenkontrollantrag gerichtet auf die Nichtigerklärung einer

  • EuGH - C-262/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter -

  • BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88

    Rechtsberatung - Rechtsanwalts-Schutz - Rechtsberatungserlaubnis -

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